Dr. Christoph Fingerle

Rechtsanwalt und Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Christoph Fingerle ist seit 1990 als Rechtsanwalt in unserem Freiburger Büro tätig und seit 1993 Partner. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, einschließlich Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht, Massenentlassungen, betrieblicher Altersvorsorge, Mitbestimmungsrecht und technischem Arbeitsschutz sowie im Dienstrecht von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus verfügt er über besondere Expertise im kirchlichen Arbeitsrechts sowie im Insolvenzarbeitsrecht, ist außerdem regelmäßig im Handelsvertreterrecht sowie im Sozialversicherungsrecht tätig.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Rechtsgebiete

Auszeichnungen

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