Rechtsanwältin und Geschäftsführende Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Sabine Schröter ist seit 2016 in unserem Büro in Frankfurt am Main als Rechtsanwältin und Partnerin tätig. Seit 2022 ist sie geschäftsführende Partnerin der Kanzlei. Sie berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht, bei Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Outsourcing. Weitere Schwerpunkte sind die transaktionsbezogene arbeitsrechtliche Beratung, das Dienstrecht der Vorstände und Geschäftsführer sowie die Vertretung in allen Verfahren vor den deutschen Arbeitsgerichten. Besondere Branchenschwerpunkte bilden das Arbeitsrecht im Krankenhaus sowie die Tätigkeit für Unternehmen aus den Bereichen Mobility und Defense.
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Fachartikel
9. März 2026
Zum Vergütungsrisiko bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn gemäß § 615 S. 1 BGB ist für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksamen Arbeitgeberkündigung von den Arbeitsvertragsparteien nicht komplett im Voraus abdingbar. Dies entschied der 5. Senat des BAG auf Anfrage des 2. Senats mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (Az. 5 AS 4/25) – und änderte damit seine bisherige Auffassung....
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Arbeitsrecht
Neuigkeit
23. Februar 2026
Legal 500 Deutschland 2026: FGvW erneut Top Kanzlei
Wir freuen uns über die Empfehlung im aktuellen Ranking von The Legal 500 Deutschland 2026 in den 16 Tätigkeitsbereichen Anlagenbau, Arbeitsrecht, Baurecht (einschließlich Streitbeilegung), Entsorgungswirtschaft und Abfallrecht, Gesellschaftsrecht, Gesundheit, Handel, Vertrieb und Logistik, Immobilienrecht, Informationstechnologie und Digitalisierung, M&A: Mittelgroße Deals (EUR 100-500 Mio.), Markenrecht, Medizinrecht, Private Clients und Nonprofits, Umwelt- und Planungsrecht, Versicherungsrecht: Streitbeilegung sowie Wettbewerbsrecht. In...
Lesezeit: 2 min
21. Januar 2026
Privatnutzung des Dienstwagens nur für Betriebsräte?
Erfolgt die Überlassung eines privat nutzbaren Dienstwagens nur wegen der Betriebsratstätigkeit eines Arbeitnehmers, liegt darin eine verbotene Begünstigung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 03.11.2025 (Az. 15 SLa 418/25). Sachverhalt Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei der Beklagten als Verkaufsstellenleiterin beschäftigt...
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