Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Stefan Lammel ist seit 2003 in unserem Büro in Freiburg als Rechtsanwalt tätig und seit 2010 Partner. Seit 2022 ist er geschäftsführender Partner und verantwortet die Themen IT/Digitalisierung sowie Organisation & Compliance. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Sanierung und Insolvenzrecht, M&A, Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge.
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Neuigkeit
13. Januar 2026
FGvW berät Motherson bei exklusiven Verhandlungen über den Erwerb des Kabelbaumgeschäfts von Nexans autoelectric
FGvW berät den indischen Automobilzulieferer Motherson bei exklusiven Verhandlungen über den Erwerb des gesamten Kabelbaumgeschäfts der Nexans autoelectric GmbH mit einem Gesamtvolumen von 207 Millionen Euro (Enterprise Value). Die Samvardhana Motherson International Limited (SAMIL) hat über ihre Tochtergesellschaften eine Vereinbarung zum beabsichtigten Erwerb des gesamten Kabelbaumgeschäfts der Nexans autoelectric GmbH von der börsennotierten Nexans S.A....
Lesezeit: 3 min
M&A
Fachartikel
18. Dezember 2025
Grenzen der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit nach § 135 Abs. 2 InsO
Befriedigt der Schuldner die Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens einer Gesellschaft, ist dies nicht allein deswegen gegenüber dem Gesellschafter des Schuldners anfechtbar, weil dieser zugleich auch maßgeblich an der hilfeleistenden Gesellschaft beteiligt ist und deswegen die Gewährung der Finanzierungshilfe veranlassen konnte. Diese Begrenzung der Reichweite der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit nach § 135 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung)...
Lesezeit: 6 min
Insolvenzrecht und Sanierung
8. Dezember 2025
Drittzahlungen als unentgeltlich anfechtbar bei Zahlungsunfähigkeit – Kurzfristige Realisierbarkeit entscheidend
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte erneut klar, dass bei der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 1 InsO nur solche Mittel zu berücksichtigen sind, die dem Schuldner tatsächlich zur Verfügung stehen oder die er innerhalb von maximal drei Wochen realisieren kann. Zudem konkretisiert der BGH die Voraussetzungen der Unentgeltlichkeit solcher Drittzahlungen im Sinne des § 134 InsO und...
Lesezeit: 4 min
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