Fachartikel
27. Februar 2024
Gesellschafts- und Datenschutzrecht: Anspruch auf Informationen über Mitgesellschafter
Der Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft hat einen Anspruch auf Auskunft über die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhe der Mitgesellschafter. Seine Geltendmachung stellt keine unzulässige Rechtsausübung und keinen Missbrauch des Auskunftsrechts dar, auch wenn sie u.a. dem Ziel dient, den Mitgesellschaftern Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten. Dem Anspruch stehen auch keine Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entgegen. Das...
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