Fachartikel
2. April 2025
Jonas Laudahn
Dr. Stephan Fischer
Bereits am 25.07.2024 ist die sich auf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit beziehende sog. „Lieferkettenrichtlinie“ (Richtlinie (EU) 2024/1760, im Folgenden: „Richtlinie“ oder „CSDDD“)) in Kraft getreten (vgl. zur Richtlinie den am 29.08.2024 erschienenen Beitrag von Dr. Sven Tjarks und Dr. Stephan Fischer). Die Richtlinie ist auch unter dem Namen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bekannt. Der Volksmund spricht schlicht vom „EU-Lieferkettengesetz“.Die EU-Kommission hat nun am 26.02.2025 die ersten sog. Omnibus-Pakete vorgestellt, die u.a. auch einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie enthalten. Generell wird mit den Omnibus-Paketen insbesondere das Ziel verfolgt, Vereinfachungen in den Bereichen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, EU-Taxonomie, europäische Investitionsprogramme und CO2-Grenzausgleichssystem zu schaffen.Im Folgenden sollen überblicksartig von der EU-Kommission geplante wesentliche Änderungen in Bezug auf die Richtlinie dargestellt werden:
14.
Konferenz
Köln
Oktober 2025
9 - 18:15 Uhr
Maschinenrechtstag Köln 2025
27.
Hamburg
Februar 2025
13:30 - 19:30 Uhr
Hamburger Gespräche zur Besteuerung öffentlicher Unternehmen
Steuerrecht
23.
Online
Legal Coffee
September 2025
8:30 Uhr
Legal Coffee: Exit-Boni, VSOP etc. – Auswirkungen der Beendigung des Anstellungsvertrages auf den Bonus
Arbeitsrecht
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