Rechtsanwältin und Partnerin
Hildegard Schöllmann ist seit 2021 als Rechtsanwältin in unserem Kölner Büro tätig, seit 2026 als Partnerin. Sie berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Food- und Non-Food Bereich, im Medizinprodukterecht, Produkthaftungsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in produktspezifischen Vertragsgestaltungen, etwa bei Liefer- und Qualitätssicherungsverträgen, Spezifikationen und Zertifizierungsverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Krisenberatung, insbesondere bei Produktrückrufen und -rücknahmen, sowie in der Beratung bei Produktentwicklungen, der Kennzeichnung und Bewerbung von Produkten und bei Produktsicherheitsbewertungen. Zudem vertritt sie ihre Mandantinnen und Mandanten in zivilrechtlichen und sanktionsrechtlichen Verfahren.
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Fachartikel
9. Dezember 2025
„Alkoholfreier Gin“ bleibt verboten
Die gesetzlich definierte Bezeichnung „Gin“ für ein Produkt ohne Alkohol ist unzulässig, selbst dann, wenn der Hersteller eindeutig den Zusatz „alkoholfrei“ verwendet. Auf eine etwaige Irreführungsgefahr kommt es nicht an. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 13.11.2025 (Rs. C-563/24) entschieden. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Vorlagefrage des Landgerichts Potsdam. Dieses hatte zu...
Lesezeit: 3 min
Lebensmittelrecht
25. August 2025
Keine Veröffentlichung im Internetpranger bei überlanger Verfahrensdauer
Lebensmittelüberwachungsbehörden informieren nach § 40 Abs. 1a LFGB regelmäßig die Öffentlichkeit über erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße („Lebensmittelpranger“). Die Risiken für betroffene Unternehmen sind erheblich – von Imageschäden bis hin zur existenziellen Bedrohung. Gemäß § 40 Abs. 1a LFGB muss die Information der Öffentlichkeit „unverzüglich“ erfolgen. Mit Beschluss vom 28.07.2025 – 1 BvR 1949/24 hat das BVerfG einer Betreiberin...
Lesezeit: 4 min
12. Mai 2025
Update Lebensmittelrecht – Urteil des BVerwG: Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips sind als Tara abzuziehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06.05.2025 (Az. 8 C 4.24) entschieden, dass nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips bei der Bestimmung der Füllmenge nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit findet der jahrelange Rechtsstreit um eine Mittelwertunterschreitung der Nennfüllmenge (130g) von 2,3g bzw. 2,6g bei einer vorverpackten Leberwurst sein Ende. Nur das reine, essbare Wurstbrät zählt zur Nettofüllmenge des...
24.-25.
Konferenz
Dortmund
März 2026
Produktionsleiter-Tagung
2.-3.
Ochsenhausen
April 2025
BranchenDialog Fleisch+Wurst
17.-18.
Köln
Juni 2025
QS-Leiter Tagung
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