Rechtsanwalt und Partner
Dr. Matthias Jünemann ist seit 2010 in unserem Büro in Freiburg als Rechtsanwalt tätig und seit 2013 Partner. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Erbrecht und in der Unternehmensnachfolge, insbesondere im Pflichtteilsrecht, in Erbscheinsverfahren einschließlich Fragen der Testierfähigkeit sowie bei der Gestaltung von Testamenten, Erb- und Übergabeverträgen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Erbauseinandersetzung, der Testamentsvollstreckung und der Nachlassinsolvenzverwaltung. Darüber hinaus verfügt er über Expertise im Familienrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen.
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Neuigkeit
8. Oktober 2024
WiWo Ranking 2024: FGvW Top Kanzlei für Erbrecht
Die WirtschaftsWoche hat Friedrich Graf von Westphalen & Partner als eine der Top-Kanzleien für Erbrecht ausgezeichnet. Unser Partner Dr. Matthias Jünemann ist besonders empfohlener Anwalt im Erbrecht. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und gratulieren Dr. Matthias Jünemann und unserem gesamten Erbrechtsteam! Dieses Ranking hat das Handelsblatt Research Institute (HRI) durchgeführt und 1640 Juristen...
Lesezeit: 1 min
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