Rechtsanwalt und Partner
Sven Köhnen ist seit 2012 in unserem Büro in Köln und zuvor bereits seit 1996 als Rechtsanwalt tätig gewesen, seit als 2001 in unserer Kölner Vorgängergesellschaft. Er ist seit 2003 Partner. 2025 ist er in unser neu gegründetes Büro in Düsseldorf gewechselt. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im nationalen und europäischen Kartellrecht sowie in den Bereichen Handelsrecht, Vertriebsrecht und Arbeitsrecht. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört die Beratung und Vertretung in den Bereichen Vertriebskartellrecht, in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren, der Fusionskontrolle, Kartellschadensersatz, im Bereich des Kollektiven- und des Individualarbeitsrechts sowie bei der Prozessführung.
Sprachen
Kontakt
Fachartikel
29. Januar 2026
Entgeltfortzahlung und einheitlicher Verhinderungsfall
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG nicht, wenn der Sechs-Wochen-Zeitraum bereits ausgeschöpft ist und ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen mit Urteil vom 16.12.2025 – 5 Sa 154/23 entschieden. Sachverhalt Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war im Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 30.04.2022...
Lesezeit: 3 min
Arbeitsrecht
Neuigkeit
16. Dezember 2025
Ordentliche Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen wie auch zur ordentlichen Kündigung darzustellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 09.09.2025 – 5 SLa 9/25 entschieden. Sachverhalt Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (LAG) liegt...
Lesezeit: 4 min
13. November 2025
Richtige Verfahrensart bei Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Bei einer Klage eines Betriebsratsmitglieds auf Entfernung einer Abmahnung, die den Vorwurf der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten enthält, ist das Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen mit Beschluss vom 09.07.2025 – 16 Ta 401/25 entschieden. Sachverhalt Dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hessen (LAG) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitgeber betreibt Einrichtungshäuser, wo der Antragsteller, der zugleich...
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.