Marken und Designs prägen die Wahrnehmung von Unternehmen und Produkten. Sie schaffen Wiedererkennung, Vertrauen und wirtschaftlichen Wert. Gleichzeitig steigt der rechtliche und tatsächliche Druck durch Nachahmung, Verwässerung und zunehmende Auseinandersetzungen um Kennzeichen und Gestaltung. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Marken- und Designrechte strategisch aufzubauen, konsequent zu sichern und wirksam durchzusetzen.
FGvW berät umfassend im Marken- und Designrecht. Wir begleiten unsere Mandanten von der Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie über Anmeldung und Verwaltung von Portfolios bis zur Durchsetzung und Verteidigung von Rechten in Konfliktsituationen. Unser Ansatz verbindet rechtliche Präzision mit einem klaren Blick für Markt, Produkt und Kommunikation.
Wir denken Marken- und Designrecht als Bestandteil unternehmerischer Wertschöpfung. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Rechtsbereichen zusammen, um markenrechtliche, wettbewerbliche und vertriebsbezogene Aspekte konsistent zu berücksichtigen. Ziel ist es, Schutzrechte nicht nur formal zu sichern, sondern wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen.
Marken und Designs verlangen eine klare Linie und konsequente Umsetzung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Identität rechtlich zu schützen, Gestaltungsspielräume zu bewahren und Ihre Position im Markt dauerhaft abzusichern.
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Fachartikel
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Bildveröffentlichung wider Willen bei Corona-Demonstration
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Marken und Designs
Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
Neuigkeit
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Instagram: Kein Unterlassungsanspruch beim „Teilen“ fremder Inhalte
Das Amtsgericht Hagen hatte sich im Rahmen eines Konflikts innerhalb der deutschen Radsport-Szene mit der durchaus brisanten Frage zu befassen, ob das „Teilen“ eines von einer fremden Person auf der Plattform Instagram geposteten Videobeitrags dem „Teilenden“ als eigene rufschädigende Äußerung zugerechnet werden kann. Sachverhalt Dem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 01.04.2025, Az. 19 C 444/24...
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