Die rechtzeitige und umsichtige Regelung von Erbschaft und Nachfolge ist ein entscheidender Schritt, um Werte zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Ein durchdachtes Nachfolgekonzept schafft Orientierung, wahrt Handlungsfähigkeit und sorgt für nachhaltige Sicherheit. Bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner kombinieren wir vorausschauende Gestaltung mit durchsetzungsstarker Vertretung – für klare Lösungen in einem hochsensiblen Umfeld.
Ein gutes Nachfolge- und Erbrechtskonzept ist mehr als juristische Vorsorge – es ist ein Fundament für den langfristigen Erfolg und die Stabilität von Familien und Unternehmen. Wir begleiten Sie dabei persönlich, engagiert und lösungsorientiert – von der ersten Idee bis zur Umsetzung und, wenn nötig, auch durch Konflikte hindurch.
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Fachartikel
14. Mai 2024
Vereinbarung von Zahlungen für den Scheidungsfall – Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil vom 1. September 2021
Werden im Ehevertrag indexierte Bedarfsabfindungen für den Scheidungsfall vereinbart, sind diese nicht ohne Weiteres als entgeltliche (und damit nicht schenkungsteuerbare) Zuwendungen anzusehen. Der Erlass wendet sich gegen das Urteil des BFH vom 1. September 2021 (BStBl. I 2023, 203). Urteil und Reaktion der Finanzverwaltung Obwohl die durchschnittliche Ehedauer kontinuierlich steigt und die Scheidungsquote seit 2005...
Lesezeit: 5 min
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
7. März 2024
Ausschluss des Bewertungsabschlags bei Erbschaft eines zu Wohnzwecken vermieteten Drittstaatengrundstücks ist unionsrechtswidrig
Im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer müssen zu Wohnzwecke vermietete Grundstücke, die innerhalb des EWR liegen, lediglich mit 90% des jeweiligen Grundstückswertes versteuert werden. Die dadurch bestehende Benachteiligung von Drittstaatengrundstücken außerhalb des EWR verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 12.10.2023 festgestellt. Sachverhalt Dem Urteil des EuGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde:...
Lesezeit: 4 min
27.
FGvW Köln
Köln
März 2025
17:30 Uhr
Vom Unternehmer zum Privatier – Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der aktiven Unternehmensführung
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