Arbeitsrecht

Arbeitsbeziehungen sind das Rückgrat eines Unternehmens.

Sie prägen seine Leistungsfähigkeit, seinen wirtschaftlichen Erfolg und seine Kultur. Aus diesem Grund gehört das Arbeitsrecht zu den entscheidenden Stellschrauben der Wertschöpfung. Wer hier klare, rechtssichere und zugleich flexible Lösungen findet, schafft die Basis für nachhaltige Entwicklung.

Wir unterstützen Arbeitgeber aus dem In- und Ausland in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – vorausschauend, praxisnah und mit einem klaren Blick für Ihre unternehmerischen Ziele. Kommt es zu Konflikten, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht und gegenüber Behörden. Unser Anspruch: Lösungen, die juristisch präzise und zugleich wirtschaftlich tragfähig sind.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht:

Vertragsgestaltung

  • Arbeits-, Dienst- und Geschäftsführerverträge
  • Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
  • Betriebs- und Tarifvereinbarungen

Restrukturierung & Transformation

  • Reorganisationen und Outsourcing
  • Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Qualifizierungsmodelle und Transfergesellschaften

Trennung & Konfliktlösung

  • Aufhebungsverträge und Kündigungen
  • Vertretung in Verfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Behörden und in Einigungsstellen.

Schnittstellen & Spezialthemen

  • Sozialversicherungsrechtliche Fragen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Besonderheiten bei freien Mitarbeitern und selbständigen Dienstleistern
  • Rechte, Pflichten und Haftung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Internationales Arbeitsrecht.
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