Erfolgreicher Vertrieb braucht gute Produkte und passgenaue Strategien – aber auch klare rechtliche Grundlagen. Ob nationaler oder internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, stationär oder digital: Belastbare Vertragsstrukturen und rechtssichere Vertriebssysteme sind entscheidend für Wachstum und Planungssicherheit. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Vertriebsmodelle rechtlich sauber aufzusetzen, weiterzuentwickeln und durchzusetzen.
FGvW berät umfassend im Handels- und Vertriebsrecht. Unser Leistungsspektrum reicht von der Gestaltung und Verhandlung einzelner Verträge bis zur rechtlichen Begleitung komplexer Vertriebsorganisationen. Dabei verbinden wir rechtliche Präzision mit einem ausgeprägten Verständnis für Marktmechanismen, Lieferketten und kaufmännische Abläufe.
Wir verstehen Handel und Vertrieb als dynamisches Zusammenspiel von Recht, Wirtschaft und Strategie. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Rechtsbereichen zusammen, um Vertriebsmodelle rechtssicher, praktikabel und zukunftsfähig auszugestalten. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und gleichzeitig unternehmerische Flexibilität zu erhalten.
Ob Vertragsgestaltung, strategische Neuausrichtung oder Konfliktlösung: Wir stehen Ihnen als Partner im Handels- und Vertriebsrecht zur Seite – mit klarer Beratung, belastbaren Lösungen und dem Anspruch, Ihren Markterfolg rechtlich abzusichern.
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Neuigkeit
30. Oktober 2025
Wann handelt es sich um einen „Handelsvertretervertrag“ (und warum ist das relevant)?
Ob ein Handelsvertretervertrag vorliegt, bestimmt sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung des Vertrages an. Stattdessen ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Das ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. vom 08. Juli 2025 (Az. 14 U 193/23). Sachverhalt Dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. liegt folgender...
Lesezeit: 4 min
Handels- und Vertriebsrecht
Fachartikel
22. August 2025
Zurechnung des arglistigen Verhaltens eines Prüfunternehmens im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens
Wenn ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung i.S.d. Art. 3 Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-VO) im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahren seiner Produkte ein Prüfunternehmen einschaltet, muss er sich ein arglistiges Verhalten dieses Prüfunternehmens zurechnen lassen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 25.06.2025 (Az. 9 U 52/23). Sachverhalt Dem Urteil des OLG...
Lesezeit: 3 min
20.
Online
Legal Coffee
Januar 2026
8:30 - 9 Uhr
Legal Coffee: CSDDD (europäische Lieferkettenrichtlinie)
25.
Freiburg im Breisgau
Februar 2025
8:30 Uhr
Legal Coffee: Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen – Was tun, wenn der Vertragspartner in der Krise oder insolvent ist?
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