Managerhaftung und D&O

„Härtere Gesetze, aggressive Aktionäre und ambitionierte Staatsanwälte – nie war das Risiko für Führungskräfte so groß, für unternehmerische Schieflagen zur Kasse gebeten zu werden“, titelte das Manager Magazin schon vor Jahren.

Wir haben den Bereich „Organhaftung, D&O“ seit Mitte der 90er-Jahre zu einem der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit gemacht. Heute gehören die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu den führenden Experten in ganz Deutschland. Wir beraten hinsichtlich aller haftungsrechtlichen Sachverhalte, führen Prozesse für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder zur Anspruchsabwehr, beraten und begleiten Versicherer und übernehmen für diese das „Monitoring“ in komplexen Schadensfällen. Die komplizierten Strukturen der D&O-Versicherung verlangen Detailkenntnis, Vertrauen und äußerste anwaltliche Sorgfalt. Dafür stehen wir. Dafür werden wir mandatiert. Immer mehr.

Unsere Beratungsschwerpunkte auf einen Blick:

  • Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsgremien
  • Beratung zu Organpflichten in laufenden Geschäftsprozessen sowie in Krisen- und Sondersituationen
  • Prozessführung zur Anspruchsabwehr gegen Organmitglieder
  • Begleitung von D&O-Versicherungsfällen
  • Beratung und Vertretung von Versicherern sowie Übernahme des Schadensmonitorings in komplexen Fällen
  • Innen- und Außenhaftung, Regress- und Freistellungsfragen

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