Öffentliches Wirtschaftsrecht

Unternehmerisches Handeln ist in vielen Bereichen eng mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben verknüpft. Genehmigungen, Auflagen und behördliche Verfahren entscheiden häufig darüber, ob Projekte realisiert, Investitionen umgesetzt oder Entwicklungen dauerhaft gesichert werden können. Gerade im Öffentlichen Wirtschaftsrecht kommt es deshalb auf Kompetenz, Verlässlichkeit, Lösungsorientierung und Kreativität an, in der Beratung ebenso wie in Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren.

FGvW berät umfassend im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung wirtschaftlicher Vorhaben, bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie in Auseinandersetzungen mit der öffentlichen Hand. Unser Beratungsansatz verbindet vertiefte öffentlich-rechtliche Expertise mit einem klaren Verständnis für wirtschaftliche Zielsetzungen und operative Abläufe. Im Vordergrund steht stets, tragfähige Lösungen zu entwickeln und Verfahren effizient zum Ziel zu führen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Immobilien- und Infrastrukturentwicklung sowie im Kommunalrecht. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten entlang des gesamten Projektzyklus, von der Baulandentwicklung durch Bauleitplanung über die Erteilung von Baugenehmigungen und die Durchführung von Planfeststellungsverfahren bis hin zu Nutzungsuntersagungen oder Abrissverfügungen. In enger Zusammenarbeit mit Fachplanern und Gutachtern decken wir dabei auch sämtliche Fragen des Umwelt-, Landschafts-, Arten- und Immissionsschutzrechts ab.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Öffentlichen Wirtschaftsrecht umfassen insbesondere:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, einschließlich Bauleitplanung, Baugenehmigungen und Planfeststellungsverfahren
  • Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Industrie-, Immobilien-, Infrastruktur- und Entsorgungsprojekte
  • Abfall- und Entsorgungsrecht, insbesondere Kreislaufwirtschaft, Abfallverbringung und Produktverantwortung
  • Umwelt- und Immissionsschutzrecht mit wirtschaftlichem Bezug
  • Kommunalrecht, einschließlich Kommunalfinanz- und Kommunalwirtschaftsrecht
  • Vergabe- und Beihilfenrecht
  • Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Wir verstehen Öffentliches Wirtschaftsrecht als gestaltenden Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, klare Strukturen und eine lösungsorientierte Kommunikation mit Behörden schaffen wir rechtssichere Grundlagen, die Planungssicherheit bieten und Projekte auch unter komplexen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen tragfähig machen.

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