Kompetent, zuverlässig, schnell – und vor allem sicher. Darauf kommt es im Produkthaftungsrecht an, und dafür stehen die Experten von Friedrich Graf von Westphalen & Partner.
Von der Vertragsgestaltung bis zum Produktrückruf begleiten wir Zulieferer, Hersteller und Händler. Bereits bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen werden die Grundsteine für Vermeidung und Lösung möglicher Qualitätsprobleme gelegt. Wir beraten präventiv im Zusammenhang mit Lieferverträgen, AGB und Qualitätssicherungsvereinbarungen. Dabei sind nicht nur nationale, sondern auch die stetig wachsenden europäischen Anforderungen an Hersteller zu berücksichtigen. Ob Spielzeuge, Medizinprodukte, Maschinen, Anlagen, Elektronik, Schutzausrüstung oder Fragen der elektromagnetischen Verträglichkeit. Wir geben die rechtliche Beratung zum Technischen Recht. Damit Sie auf der sicheren Seite sind. Auch im „Ernstfall“ stehen wir unseren Mandanten zur Seite: Wir kennen die zuständigen Behörden – national und europaweit. Und diese kennen uns. Dies erleichtert die Möglichkeiten, schnell und effizient die notwendigen Maßnahmen bei Produktmängeln einzuleiten, bis hin zur Betreuung und Durchführung weltweiter Rückrufaktionen. Diese Expertise nutzen wir im Schadensfall auch zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Unsere Partner gehören zu den deutschlandweit besten Anwälten in diesem Bereich – wie (auch) andere schreiben.
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Neuigkeit
9. Juli 2025
Gerichtsstandsklauseln: Neue Zuständigkeitsverteilungen bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen
Durch die (zweite) Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung vom 03.06.2025 (GV. NRW 2025 Nr. 27 vom 17.06.2025, S. 507 ff.) wurden zum 01.07.2025 die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert. Gleichzeitig wird beim Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingerichtet. Zu den wesentlichen Eckpunkten Die Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung sieht landesweite Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten vor: Praxishinweise ...
Lesezeit: 3 min
Produkthaftungsrecht
Fachartikel
9. September 2024
Produktrecht: Die EU-Batterieverordnung – eine Herausforderung für Unternehmen
Die am 17.08.2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung ((EU) 2023/1542) hat in Teilen schon seit dem 18.02.2024 – unmittelbare – Geltung. Unternehmen sind dabei ohne Zweifel mit einem komplexen Rechtsakt konfrontiert, der sowohl einen unternehmerischen als auch juristischen Durchblick verlangt. Die praktischen Herausforderungen sind vielschichtig. Regelungsgegenstand im Überblick Die Batterieverordnung soll den gesamten Lebenszyklus einer (fast)...
26.
Extern
Wuppertal
März 2026
9 - 16:30 Uhr
Produkthaftung und Produktsicherheit 03/26
25.
Juni 2026
9:30 - 17 Uhr
Produkthaftung und Produktsicherheit 06/26
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