Versicherungsrechtliche Fragestellungen spielen in komplexen Schadens- und Haftungssituationen eine zentrale Rolle. Deckungsumfang, Obliegenheiten und Risikoausschlüsse entscheiden häufig darüber, ob wirtschaftliche Belastungen aufgefangen oder von einem Unternehmen selbst getragen werden müssen. Gefragt sind deshalb rechtliche Präzision, Verlässlichkeit und ein sicheres Gespür für versicherungswirtschaftliche Zusammenhänge. Nur allzu oft entscheidet hier nicht die Lautstärke, sondern die Qualität der rechtlichen Bewertung.
FGvW berät seit vielen Jahren umfassend im Versicherungsrecht und zählt zu den wenigen deutschen Kanzleien mit ausgewiesener Expertise in diesem Bereich. Zahlreiche Erst- und Rückversicherer, ebenso wie Unternehmen und versicherte Personen, vertrauen auf unsere Erfahrung bei der rechtlichen Bewertung von Versicherungsfällen, der Strukturierung von Deckungskonzepten sowie der konsequenten Wahrnehmung ihrer Interessen. Unser Beratungsansatz ist lösungsorientiert und auf die praktische Umsetzbarkeit rechtlicher Vorgaben ausgerichtet.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung anspruchsvoller Schadensszenarien. Wir übernehmen die Anspruchsabwehr, das Monitoring von Großschäden sowie die Prüfung und Bewertung des bestehenden Deckungsschutzes, jeweils abgestimmt auf die Zielsetzung und Strategie des Versicherers. Unsere Erfahrung aus der Vertragsgestaltung fließt zudem gezielt in die Entwicklung und Anpassung von Versicherungsbedingungen ein, ein Aspekt, der angesichts fortlaufender gesetzlicher Änderungen stetig an Bedeutung gewinnt. Ergänzend beraten wir zu versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Wir verstehen Versicherungsrecht als unverzichtbaren Bestandteil eines wirksamen Risikomanagements. Durch enge Zusammenarbeit mit angrenzenden Rechtsgebieten binden wir haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und regulatorische Aspekte konsistent ein und schaffen so belastbare Entscheidungsgrundlagen.
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Fachartikel
1. Juli 2025
D&O-Versicherung: Die Verletzung insolvenzrechtlicher Kardinalpflichten als Risikoausschluss?
In der Praxis der Geschäftsführerhaftung gehört die verspätete Stellung des Insolvenzantrags mit zu den häufigsten Haftungsfällen. Führt ein Geschäftsführer das Unternehmen trotz bereits eingetretener Insolvenzreife weiter, droht ihm nicht nur eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Er kann nach § 15b Abs. 4 InsO (Masseerhaltungsgebot nach Insolvenzreife; ehemals § 64 Abs. 1 GmbHG) auch persönlich für Zahlungen haftbar gemacht werden, die...
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Versicherungsrecht
Neuigkeit
24. Juni 2025
D&O-Versicherung: Spontane Anzeigepflicht – Kein D&O-Versicherungsschutz für Strohmann-Geschäftsführer
Der D&O-Versicherer einer GmbH kann deren versicherten (bloß) formellen Geschäftsführer den Einwand der arglistigen Täuschung entgegenhalten, wenn dieser bei Antragsstellung nicht offenlegt, dass er zur tatsächlichen Erfüllung der Geschäftsführerpflichten weder bereit noch imstande ist. Verschweigt er, dass stattdessen ein faktischer Geschäftsführer die Geschäfte führt, dessen Eintragung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Frage kommt,...
Lesezeit: 5 min
2.
Online
Dezember 2026
40. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht der DAA – Online-Vortrag Produkthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung
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