Die neue EU-Produktsicherheits-Verordnung und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

Mittwoch, 22. Januar 2025

Online

Beschreibung

Den Schwerpunkt bilden zum einen die sehr aktuellen Themen rund um die Produktsicherheit, insbesondere die neue – ab dem 13.12.2024 geltende – EU-Verordnung. Dabei werden der Anwendungsbereich und die wesentlichen Neuregelungen und Anforderungen für Hersteller und weitere Wirtschaftsakteure dargestellt, insbesondere in den Bereichen Risikoanalyse, Cyber-Security, digitale Produktveränderungen, Kennzeichnung und Meldepflichten.

Zum anderen stehen produkthaftungsrechtliche Szenarien innerhalb der EU im Fokus. Insbesondere geht es um die Neuerungen, die die neue EU-Produkthaftungsrichtline (mit Geltung ab ca. Ende 2026) mit sich bringt. Vertiefend erfolgen umfassende Hinweise auf die einschlägige Judikatur.

Inhalt:

  • Produktsicherheit: Europäische Regelungen im digitalen Zeitalter und ProdSG
  • Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung – Was bleibt und was ist neu?
  • Anwendungsbereich
  • Erweiterung der Bewertungskriterien für die Sicherheit von Produkten
  • Erweiterte Pflichten der Wirtschaftsakteure, insbesondere der Herstellerpflichten
  • Besondere Pflichten im Hinblick auf den Fernabsatz
  • Abgeänderte Anforderungen an Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen
  • Abhilfemaßnahmen als Folge eines Produktrückrufs
  • Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und dessen Folgen
  • Safety Gate-Risikobeurteilung im Krisenfall (Inhalt und Ziele, Aufbau, Methodik, Behördenpraxis)
  • Besonderheiten beim Verbraucherprodukt
  • Produkthaftung: Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
  • Erweiterter Begriff des „Produkts“: Neuerungen im Zusammenhang mit der Erfassung von digitalen Diensten
  • Erweiterung des „Fehlerbegriffs: Fehler des Produkts bei Cyber-Sicherheitsschwachstellen
  • Erweiterung des Kreises betroffener Wirtschaftsakteure – mögliche Haftungssubjekte
  • Beweiserleichterungen für Geschädigte
  • Pflicht zur Offenlegung von Beweismitteln
  • Erweiterung des ersatzfähigen Schadens
  • Beispiele von „Rückrufaktionen“ anhand von Original-Präsentationen

Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO.

Referent ist unser Partner Prof. Dr. Tobias Lenz.

Termin und Ort:
22. Januar 2025, online

Weitere Informationen hier.

Termin und Ort

22. Januar 2025

Online

Vortragende

Portrait von Tobias Lenz, FGvW Standort Köln

Prof. Dr. Tobias Lenz

Rechtsanwalt und Partner

Produkthaftungsrecht
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