Neuigkeit
14. April 2025
Dr. Stephan Fischer
Die Trump-Regierung hat am 02.04.2025 – laut dem US-Präsidenten der sog. „Liberation Day“ – neue Einfuhrzölle bzgl. einer Vielzahl von Produkten aus unterschiedlichsten Ländern verkündet. Während US-Präsident Trump für die meisten der betroffenen Länder am 09.04.2025 bereits wieder eine Aussetzung der neuen Einfuhrzölle für einen Zeitraum von 90 Tagen angekündigt hat, wurden die US-Einfuhrzölle auf aus China eingeführten Waren unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen weiter erhöht.
Das sprunghafte Verhalten der Trump-Regierung in puncto Einfuhrzölle führt für die in die USA exportierenden Unternehmen zu einer hohen Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden überblicksartig wichtige Handlungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen bezüglich laufender oder künftiger Vertrags- und Lieferbeziehungen dargestellt:
Sofern die nach einem bestehenden Vertrag in die USA zu liefernden Produkte von den neuen Einfuhrzöllen erfasst sind, gilt es zunächst zu prüfen, welche Partei nach dem Vertrag zum Import und damit auch zur Tragung der Einfuhrzölle verpflichtet ist. In grenzüberschreitenden Lieferverträgen wird im Zusammenhang mit den Lieferpflichten in der Regel auf eine Incoterms-Klausel verwiesen. Mit der jeweiligen Incoterms-Klausel geht auch eine Regelung dazu einher, ob Einfuhrzölle vom Verkäufer oder Käufer bezahlt werden müssen. Ist ein Unternehmen als Verkäufer auch zum Import in die USA und zur Verzollung verpflichtet (bspw. im Fall von DDP, Incoterms 2020), sollte der bestehende (Rahmen-)Vertrag vor einer weiteren Lieferung insbesondere auf folgende Punkte überprüft werden:
Abhängig davon, ob in bestehenden Verträgen mit US-Kunden Regelungen der vorstehenden Art integriert sind oder nicht, kann sich eine Verhandlung über die Anpassung des Vertrags empfehlen.
Bzgl. neu abzuschließender (Rahmen-)Verträge mit US-Kunden ist in Bezug auf die Einfuhrzollproblematik insbesondere Folgendes zu empfehlen:
Ebenfalls sollte auch der Produktionsprozess sowie die eigene Lieferkette eingehend überprüft werden:
Aufgrund der sprunghaften Maßnahmen der Trump-Regierung in puncto Einfuhrzölle gilt es die künftigen Entwicklungen genau im Blick zu behalten.
Bestehende Verträge mit US-Kunden und mit eigenen Vorlieferanten sowie die eigene Lieferkette und Produktion sind dahingehend zu überprüfen. Ggf. sind Neuverhandlungen bzw. Anpassungen angezeigt, um die Risiken im Zusammenhang mit US-Einfuhrzöllen zu reduzieren.
In einem neu abzuschließenden (Rahmen-)Liefervertrag mit einem US-Kunden sollte das Verkäuferunternehmen von vornherein nicht zur Tragung von US-Importzöllen verpflichtet sein (Stichwort: FCA Deutschland). Zudem sind, wie beschrieben, insbesondere eine weitgefasste Force Majeure-Klausel, außerordentliche Kündigungsrechte oder Preisanpassungsmöglichkeiten aufgrund von neu eingeführten oder erhöhten US-Einfuhrzöllen zu empfehlen.
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