Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Stefan Daub ist seit 1995 in unserem Freiburger Büro als Rechtsanwalt tätig, seit 1998 als Partner. Er berät Unternehmen umfassend im Arbeits- und Dienstrecht, einschließlich leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorstände, und er vertritt ihre Interessen auch vor Gerichten und Behören. Einen Schwerpunkt bildet das kollektive Arbeitsrecht: Er verhandelt mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan und begleitet Unternehmen auch durch komplexe Prozesse wie Massenentlassungen.
Sprachen
Kontakt
Fachartikel
25. Juni 2025
Die Frist für den Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Betriebsübergangs beginnt bei einem Fehler im Unterrichtungsschreiben auch dann, wenn dieser für den Willensbildungsprozess des Arbeitnehmers ohne Belang ist
Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB beginnt auch dann zu laufen, wenn in einem Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB zwar ein Fehler enthalten ist, dieser aber für den Willensbildungsprozess eines Arbeitnehmers dazu, ob er einem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widerspricht, regelmäßig ohne Belang ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 21.03.2024 – 2 AZR...
Lesezeit: 8 min
Arbeitsrecht
1. April 2025
Anscheinsbeweis für den Zugang einer Kündigung bei Versand durch Einwurf-Einschreiben?
Die bloße Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründet für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 entschieden. Sachverhalt Die Parteien stritten beim BAG nur noch...
Lesezeit: 5 min
19. Februar 2025
Annahmeverzug – regelmäßig kein böswilliges Unterlassen bei unterbliebener Aufnahme einer anderweitigen Beschäftigung noch während der ordentlichen Kündigungsfrist
Ein Arbeitnehmer verhält sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Regelfall nicht böswillig, wenn er es nach ordentlicher Kündigung und Freistellung unterlässt, noch während der ordentlichen Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Sachverhalt Dem Urteil des BAG vom 12.02.2025 (5 AZR 127/24) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Arbeitnehmer war seit November 2019 und zuletzt als...
Lesezeit: 4 min
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.